HCS Human Capital System

Virtuelles Lebenswerk von Heinrich Keßler, Appenweier
Kontext Selbststeuerung durch die Besuchenden.


Kontext: Selbststeuerung und Copyright, Urheberrecht und AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Jeder Besuch führt durch die Entscheidungen über die Selbststeuerung zu neuen Beobachtungen, neuen Informationen, neuen Erkenntnissen, neuen Erlebnissen, neuen Erfahrungen, neuen Ergebnissen und neuem Wissen. Es ist unumkehrbar. Das Wissen wird mit jedem Besuch erweitert, gefestigt, ergänzt, vertieft, verworfen oder ersetzt. Beliebig oft.

Hier werden die Rahmenbedingungen für das virtuelle Lebenswerk erklärt. Es geht um die Berechtigungen, also den "Eintrittskarten" zum Besuch, zu den Anwendungen, den Mitwirkungen und den Nutzungen.

Dieser Kontext enthält die aktuellen Regelungen zum

  1. Copyright,
  2. Urheberrecht,
  3. Nutzungsrechten,
  4. Berechtigungen zum Einsatz des Lebenswerkes oder Teilen davon,
  5. Verwertungsrechte,
  6. Generelle und besondere Regelungen für und in Kooperationen.

Bitte prüfen Sie, ob für Sie jetzt zutrifft:

Ich bin grundsätzlich bereit und in der Lage, ein Copyright und das Urheberrecht anzuerkennen.

Bitte entscheiden Sie jetzt, wie es weitergehen soll:

Wenn "Ja", geht es zur Anmeldung hier (Freigabe der Inhalte dieses Kontextes).

Wenn "Nein", geht es hier weiter.

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Worum geht es beim Copyright?

Es geht um das Recht und die Berechtigung, ganz oder teilweise zu kopieren und die Kopien eigenständig zu verwenden, wie z.B.

  1. Kopien von Daten,
  2. Kopien von Dokumenten,
  3. Kopien von Formen, Modellen, Darstellungen,
  4. Kopien von Gliederungen,
  5. Kopien von Navigationen, Vernetzungen,
  6. Kopien von Inhalten, Erklärungen, Texten, "Content".

Das Copyright soll verhindern, dass Teile des Werkes aus dem Gesamtzusammenhang herausgerissen werden oder durch die Kopien die Verortungen und Verbindungen zum Lebenswerk des Autors Heinrich Keßler verloren gehen. Die Regelungen des Copyrights schützen dadurch auch die Kopierenden vor dem Vorwurf des Dilettantismus oder dem Nachweis, die durch die Kopien verwendeten Teile gestohlen, geraubt oder unberechtigt genutzt zu haben. Durch die Regelungen werden die Interessenten an Kopien auch aufmerksam auf die Art und Weise, wie sie im Rahmen des Copyrights die eigenen Interessen wahrnehmen können.

Die Dienstleistenden, welche für das Lebenswerk das Datenmanagement, das Dokumentenmanagement, die Datenverwaltung und die Datensicherung ("Providing") erfüllen, benötigen hierfür notwendigerweise Kopien der bereitgestellten Daten. Die Art und Weise der Nutzung der Daten und des Umgangs mit Kopien sind in den jeweiligen Verträgen und Vereinbarungen geregelt.

Worum geht es beim Urheberrecht?

Es geht um die Verpflichtung, bei den eigenen Anwendungen und Verwendungen und den dabei häufig unvermeidlichen Anpassungen bestmöglich und in angemessener Art und Weise auf den Autor Heinrich Keßler oder die Quelle aus dem Lebenswerk zu verweisen. Die Regelungen zur Beachtung des Urheberrechts erleichtern es auch, die Grenzen, Übergänge, Vermengungen und Unterschiede zwischen den verwendeten Teilen und den eigenen Teilen zu verdeutlichen. In der Regel wird die Feldkompetenz der Personen und Organisationen, die das Urheberrecht beachten, gestärkt.

Worum geht es beim Nutzungsrecht?

Es geht um die Legitimation zur eigenen Verwendung des Lebenswerkes oder Teilen davon im privaten, beruflichen, geschäftlichen Bereich und durch und in Organisationen, gleich aus welchem Grunde und zu welchen Zwecken. Die Regelungen zeigen auf, wo ein Nutzungsrecht generell erteilt ist, wo es und wofür begrenzt ist und wie es erworben werden kann. Das Nutzungsrecht regelt die Art und Weise der Vergütung für den Autor durch den Nutzen, der durch seine Vorleistungen möglich wird oder wurde.

Worum geht es bei den Berechtigungen zum Einsatz des Lebenswerkes oder Teilen davon?

Es geht um die Nachweisung der persönlichen, beruflichen, sachlichen und fachlichen Kompetenz, um das Lebenswerk oder die ausgewählten Teile davon im jeweils jenem Rahmen einzusetzen, wofür sie entwickelt, geschaffen, gestaltet und zur Verfügung gestellt wurden. Dazu ist es auch erforderlich einen dilettantischen Einsatz oder eine missbräuchliche Anwendung oder Verwendung abzuwehren. Es geht um die Verpflichtung zum Schadenersatz durch einen unberechtigten Einsatz des Lebenswerkes oder von Teilen davon.

Worum geht es bei den Verwertungsrechten?

Die Regelungen für die Verwertungsrechte betreffen die Anlässe, Gelegenheiten und die Art und Weise, wie die Besuchenden, die Nutzenden oder die Erwerber von Produkten durch eigene direkte oder indirekte Vermarktung bei ihren Zielgruppen und "Kunden" das Lebenswerk oder Teile davon verwerten dürfen, können oder möglichweise auch müssen, z.B. bei entsprechenden Kooperationen.

Worum geht es bei den generellen und besonderen Regelungen für und in Kooperationen?

Hier werden die Regelungen aufgezeigt, die als Rahmenbedingungen für beabsichtigte oder bestehende Kooperationen gelten. Durch die Auslobungen wird auch öffentlich, was die Kunden und Partner von Personen und Organisationen erwarten (dürfen, können, müssen), welche als Kooperationspartner auftreten. Die Regelungen werden in den individuellen Vereinbarungen auf die jeweiligen Kooperationszwecke angepasst. 

Anmeldung:

Ich bin grundsätzlich bereit und in der Lage, ein Copyright und das Urheberrecht anzuerkennen:

Wenn "Ja", geht es zur Anmeldung hier (Freigabe der Inhalte dieses Kontextes).

Wenn "Nein", geht es hier weiter.

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